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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
 

Ernährungstherapie

Ernährungstherapie ist die Anwendung ernährungswissenschaftlicher und lebensstilmedizinischer Erkenntnisse zur Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und individueller Betreuung. Zertifizierte Ernährungstherapeut:innen beurteilen und identifizieren potenzielle Nährstoffungleichgewichte und verstehen, wie diese zu individuellen Symptomen und gesundheitlichen Beschwerden beitragen können. Dieser Ansatz ermöglicht es, gemeinsam mit Klient:innen Ungleichgewichte zu adressieren und den Körper in der Aufrechterhaltung der Gesundheit zu unterstützen.
 

Ernährungstherapie wird als komplementäre Therapieform anerkannt und ist sowohl für Menschen mit chronischen Erkrankungen als auch für jene geeignet, die ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden stärken möchten. Jede Person wird als individuell betrachtet, weshalb personalisierte Ernährungs- und Lebensstilprogramme empfohlen werden – anstelle eines „Einheitsansatzes“.
 

Ernährungstherapeut:innen empfehlen Ernährungstherapie niemals als Ersatz für medizinische Beratung und verweisen Klient:innen mit sogenannten „Red Flags“ (Warnsymptomen) stets an medizinisches Fachpersonal. Sie arbeiten häufig interdisziplinär und kommunizieren bei Bedarf mit anderen an der Betreuung beteiligten Gesundheitsfachpersonen, um die ernährungstherapeutischen Maßnahmen transparent zu machen.
 

ABSCHNITT A: ERWACHSENE (18+)

Verantwortlichkeiten der Klient:innen
 

Die Ernährungstherapeutin / der Ernährungstherapeut (NT) bittet die Klient:innen, Folgendes zu beachten:
 

  • Der Nutzen der Ernährungstherapie kann bei Klient:innen mit ähnlichen Beschwerden und vergleichbaren Programmen unterschiedlich ausfallen.
     

  • Ernährungs- und Lebensstilempfehlungen werden individuell auf die identifizierten und gemeinsam besprochenen Gesundheitsziele abgestimmt.
     

  • NTs dürfen keine medizinischen Diagnosen stellen oder den Anspruch erheben, Krankheiten zu behandeln.
     

  • Ernährungsempfehlungen ersetzen keine medizinische Beratung und/oder Behandlung.
     

  • Ihr:e NT kann Nahrungsergänzungsmittel und/oder funktionelle Tests empfehlen und erhält gegebenenfalls eine Provision auf diese Produkte oder Dienstleistungen.
     

  • Die beruflichen Standards richten sich nach den Richtlinien des Complementary and Natural Healthcare Council (CNHC) (Verhaltenskodex, Ethik und Leistungsstandards).
     

  • Ihre persönlichen Daten werden vertraulich und sicher gemäß den Richtlinien der UK GDPR verarbeitet.
     

Mit der Inanspruchnahme der Ernährungstherapie erklären Sie sich mit Folgendem einverstanden:
 

  • Ich bin dafür verantwortlich, mich bei gesundheitlichen Beschwerden an meine Hausärztin / meinen Hausarzt (GP) zu wenden.
     

  • Wenn ich mich in medizinischer Behandlung befinde, informiere ich meine behandelnden Fachpersonen über die Empfehlungen meiner NT, um mögliche Wechselwirkungen zu berücksichtigen.
     

  • Ich informiere meine NT über alle Diagnosen, Medikamente, pflanzlichen Mittel und Nahrungsergänzungsmittel, die ich einnehme.
     

  • Bei Unklarheiten bezüglich meines Programms oder der Dosierung kontaktiere ich meine NT zeitnah.
     

  • Ich verstehe, dass die Empfehlungen individuell für mich sind und nicht auf andere übertragbar.
     

  • Möchte ich ein Ergänzungsprogramm länger als vereinbart fortsetzen, kontaktiere ich meine NT im Voraus.
     

  • Die Aufzeichnung von Sitzungen ist ohne schriftliche Zustimmung beider Parteien nicht erlaubt.
     

  • Bei Klient:innen unter 16 Jahren wird empfohlen, dass ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person anwesend ist. Eine schriftliche Zustimmung ist erforderlich, falls eine andere erwachsene Person teilnimmt oder das Kind allein an der Sitzung teilnimmt.
     

ABSCHNITT B: KINDER & JUGENDLICHE (unter 18 Jahren)

Einwilligung und Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten
 

Als Elternteil / Erziehungsberechtigte:r erkläre ich mich mit Folgendem einverstanden:
 

  • Ich stimme zu, dass die NT mein Kind berät und betreut.
     

  • Es wird empfohlen, dass ein Elternteil oder eine erwachsene Begleitperson bei den Sitzungen anwesend ist, sofern keine schriftliche Erlaubnis für eine alleinige Teilnahme vorliegt.
     

  • Ich bin verantwortlich, mich bei gesundheitlichen Anliegen meines Kindes an die Hausärztin / den Hausarzt zu wenden.
     

  • Ich informiere medizinisches Fachpersonal über die ernährungstherapeutischen Empfehlungen, um mögliche Wechselwirkungen zu vermeiden.
     

  • Ich informiere die NT über alle Diagnosen, Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel meines Kindes.
     

  • Bei Unklarheiten kontaktiere ich die NT zeitnah.
     

  • Ich verstehe, dass die Empfehlungen individuell für mein Kind sind.
     

  • Für eine Verlängerung von Ergänzungsprogrammen kontaktiere ich die NT im Voraus.
     

  • Sitzungen dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung aufgezeichnet werden.
     

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Ernährungstherapeutin / der Ernährungstherapeut behandelt alle Klient:innendaten – auch die von Kindern – vertraulich und gemäß den UK GDPR-Richtlinien.
 

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung oder wenn dies gesetzlich erforderlich ist oder ein Schutzbedarf bzw. erhebliches Risiko besteht.
 

Mit ausdrücklicher Zustimmung kann die NT andere Gesundheitsfachpersonen kontaktieren, um eine sichere und koordinierte Betreuung zu gewährleisten.
 

Berufliche Standards

Die Praktikerin ist Mitglied bei BANT (British Association for Nutrition and Lifestyle Medicine) und IFM (Institute for Functional Medicine), arbeitet nach deren berufsethischen Richtlinien und nimmt regelmäßig an Fortbildungen (CPD) teil.

Zahlungsbedingungen & Stornierungsrichtlinie

  • Die Zahlung für alle Programme erfolgt im Voraus (pro Sitzung oder Paket). Akzeptierte Zahlungsmethoden: Banküberweisung, PayPal, TWINT und Kreditkarte.
     

  • Programme sind in der Regel innerhalb von 3 bis 6 Monaten abzuschließen; in Ausnahmefällen innerhalb von bis zu 12 Monaten. Nicht genutzte Sitzungen verfallen danach.
     

  • Termine müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden. Spätere Absagen oder Nichterscheinen sind nicht erstattungsfähig.

Letzte Aktualisierung: April 2026

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